Förderverfahren des Landes Hessen
Ausbildungs- und Arbeitsmarktförderung
Das Regierungspräsidium Kassel bearbeitet Ausbildungs- und Arbeitsmarkt- Förderprogramme der hessischen Landesregierung.
Es ist dabei jeweils für das ganze Land Hessen zuständig. Angeboten werden Programme des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) und des
Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMAIJS).
Auf dieser Webseite werden derzeit folgende Anträge unterstützt:
- Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ)
Demnächst finden Sie hier auch die folgenden Anträge:
- Ausbildungsplatzförderung (APF)
- Hauptschulprogramm (HSP)
Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Förderung im Rahmen der Förderprogramme
auf unserer
Webseite zur Ausbildungs- und Arbeitsmarktförderung.
Bevor Sie starten
Angebotene Funktionen
Auf dieser Webseite können Sie als Ausbildungsbetrieb einen Antrag auf Förderung einer Ausbildung stellen. Folgende Funktionen stehen Ihnen dazu bereit:
- Antrag stellen und anschließend ausgefülltes Antrags-PDF zum Unterschreiben downloaden
- Anträge einsehen (Informationen einsehen und Zusatzfunktionen nutzen)
- Unterlagen einreichen (Unterschriebener Antrag sowie erforderliche Nachweise und Dokumente)
- Mitteilung senden an die zuständige Behörde (z. B. bei wesentlichen Änderungen der Ausbildung oder im Betrieb)
- Schreiben und Dokumente einsehen
Registrierung und Anmeldung
- Beim ersten Antrag benötigen Sie eine Registrierung.
- Es sollte sich die Ansprechperson Ihres Unternehmens registrieren, die mit der Behörde zusammenarbeiten wird
- Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zum Aktivieren des Benutzerkontos
- Dann können Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden
Allgemein gelten folgende Hinweise für die Antragstellung:
Wahl des Browsers:
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Bitte benutzen Sie die Browser Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Safari in der aktuellsten Version
Pflichtfelder
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Mit * (Sternchen) markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden
Feldprüfungen
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Feldprüfungen werden immer erst auf den Button "Weiter" ausgeführt
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Fehlermeldungen werden unterhalb der Felder angezeigt
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Das erste Feld mit einem Fehler wird automatisch angesprungen
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Fehlermeldungen werden ausgeblendet, wenn bei erneuter Prüfung auf den Button "Weiter" der Fehler nicht mehr besteht
Adresssuche
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Die Adresssuche bei den "Angaben zur juristischen Person" befüllt die Felder Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer bei Auswahl einer gefundenen Adresse,
weshalb die Felder zunächst nicht beschreibbar (read-only) sind
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Die Trefferliste der Adresssuche (Textbox) kann mit Tab angesprungen werden, danach ist eine Navigation mit den Pfeiltasten (auf und ab) möglich
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Auf erneuten Tab kann der Button "Adresse übernehmen" angesprungen und mit Enter ausgelöst werden
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Wenn Sie Ihre Adresse mit der Adresssuche nicht finden, dann übernehmen Sie bitte eine ähnliche Adresse.
Danach können Sie mit dem Button "Adresse manuell eingeben" die Felder freischalten und überarbeiten.
Hinweise für Screenreader
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Der Weiter-Button und der Zurück-Button sind bei Bedarf mit den Mitteln des Screenreaders (Formularfeld-Liste) anzuwählen
Datenschutzbelehrung:
Mit der Antragstellung bestätigen Sie, dass Sie die Information gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung zur Kenntnis genommen haben.
Letzte Änderung: 30.04.2024 15:00:00